Grundstudium
Geschrieben von: Stephanie Bongartz   
Das Grundstudium ist für alle Magister Haupt- und Nebenfächler gleich.

1. Semester

Im ersten Semester werden spezielle Veranstaltungen besucht, die einen grundlegenden Überblick über das Fach Politische Wissenschaft geben:
  • Seminar "Allgemeine Einführung in die Politische Wissenschaft" (2 SWS)
  • Vorlesung zu den Methoden der Politischen Wissenschaft: "Argumentieren mit Zahlen" (2 SWS)
  • Tutorium zur Methoden-Vorlesung "Argumentieren mit Zahlen" (2 SWS)
  • Tutorium zur "Allgemeinen Einführung in die Politische Wissenschaft" (2 SWS, wird aber bei den 24 SWS nicht mitgerechnet)

In der "Allgemeinen Einführung" muss ein Leistungsschein erbracht werden. Hierfür muss man ein Referat halten und eine Hausarbeit verfassen. Es gibt jedes Semester 6-8 Parallelkurse. Die Tutorien sind jeweils einer Hauptveranstaltung zugeordnet.
In der Methodenveranstaltung erwirbt man einen Teilnahmeschein durch erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussklausur.

Wer Lust hat und es zeitlich auf die Reihe kriegt, kann natürlich auch schon im ersten Semester eine der anderen Vorlesungen im Lehrangebot besuchen.

Zum wissenschaftlichen Arbeiten empfehlen wir die Lektüre des Finger-Papieres!

2. - 4. Semester: Proseminare

Die "Einführenden Proseminare" sollen einen tiefer gehenden Einblick in die drei Teilbereiche A, B, C geben. Es werden jeweils ca. 6-8 Parallelveranstaltungen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung je nach Dozent (siehe KVV) angeboten. Einen gewissen Überblickscharakter sollten aber alle Parallelkurse aufweisen. Studenten, die im Sommersemester 2004 oder später ihr Studium aufgenommen haben, müssen besuchen:
  • eine "Einführung in die Regierungslehre / Innenpolitik" (Teilbereich A) (2 SWS)
  • eine "Einführung in die Internationale Politik" (Teilbereich B) (2 SWS)
  • eine "Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte" (Teilbereich C) (2 SWS)

davon
  • zwei Veranstaltungen mit Leistungsnachweis
  • eine Veranstaltung mit Teilnahmeschein
  • die beiden Leistungsnachweise bei verschiedenen Dozenten

Studenten, die bereits vor dem Sommersemester 2004 ihr Studium aufgenommen haben, müssen nur zwei Leistungsscheine in unterschiedlichen Teilbereichen und bei verschiedenen Dozenten absolvieren, also keinen Teilnahmeschein im 3. Bereich.

1. - 4. Semester: Pflichtvorlesungen

Weiterhin müssen im Grundstudium drei (im KVV als solche gekennzeichnete) Pflichtvorlesungen besucht werden:
  • eine Pflichtvorlesung im Teilbereich A (2 SWS)
  • eine Pflichtvorlesung im Teilbereich B (2 SWS)
  • eine Pflichtvorlesung im Teilbereich C (2 SWS)

Die drei belegten Pflichtvorlesungen (die zu diesem Zeitpunkt höchstens vier Semester "alt" sein dürfen) sind dann Inhalt der vierstündigen Zwischenprüfungsklausur. In der Regel müssen zu jeder Vorlesung zwei von vier Fragen beantwortet werden.
Insgesamt müssen im Grundstudium im Haupt- wie im Nebenfach 24 SWS nachgewiesen werden. Ein Großteil davon ist durch den Pflichtbereich abgedeckt. Die verbleibenden SWS können frei nach Gusto aufgefüllt werden, zum Beispiel durch Nachbarfachliche Proseminare (Bereich D) oder weitere Vorlesungen (Pflichtvorlesungen oder auch "normale").
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 08. Oktober 2007 um 16:37 Uhr
 

Veranstaltungen

<<  September 2010  >>
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So 
    1  2  3  4
23242526
27282930   

Newsletter

Hier kannst du dich für unseren Newsletter anmelden



Copyright © 2009 fachschaft-politik-soziologie.com
Template-Design by Simon-Felix Gabriel