Wie funktioniert ein Berufungsverfahren?
Geschrieben von: Christina Höwelhans   

Voraussichtlich zum Sommersemester 2008 wird der Lehrstuhl von Prof. Hacke neu besetzt. Zurzeit läuft das Berufungsverfahren. Derzeit werden - nach den öffentlichen Probevorlesungen im Oktober - wissenschaftliche Gutachten über mehrere Kandidaten verfasst.

Doch wie läuft ein Berufungsverfahren ab? Das erklärt im folgenden Beitrag Christoph von Hehl. Er ist eines der drei studentischen Mitglieder der Berufungskommission.

Ablauf eines Berufungsverfahrens

Viele Studenten bekommen erst mit, dass für ihr Fach ein neuer Professor berufen wurde, wenn sie seine erste Vorlesung an der neuen Universität hören. Doch zwischen Stellenausschreibung und Berufung liegen viele Monate (manchmal gar einige Jahre), über die sich das gesamte Verfahren erstreckt hat. Insgesamt kann das gesamte Berufungsverfahren grob in vier Abschnitte unterteilt werden: Ausschreibung der Stelle, Probevorträge, Erstellung einer Liste durch die Berufungskommission bzw. den Fakultätsrat und schließlich Beschlussfassung durch den Senat.

Wenn sich abzeichnet, dass ein Ordinarius die Altersgrenze der Emeritierung erreicht bzw. der Ordinarius einen Ruf an eine andere Universität annimmt, wird seine Stelle – sofern sie nicht gegen einen Rektoratsbeschluss, den Struktur- und Entwicklungsplan oder weitere Sparbeschlüsse verstößt – neu ausgeschrieben. In dieser öffentlichen Ausschreibung muss die Stelle und ihr Anforderungsprofil genau beschrieben werden.

Gleichzeitig wird vom Fakultätsrat eine Berufungskommission eingesetzt, deren Mitglieder aus den Gruppen der Professoren (stellen immer die Mehrheit), der wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studenten kommen. Häufig ist es so, dass neben den Lehrstuhlvertretern des Instituts, an dem die Stelle zu besetzen ist, zusätzlich noch Professoren aus benachbarten Fächern hinzugewählt werden, um die Kommissionsarbeit nicht zu einer rein internen Veranstaltung werden zu lassen.

Nach Bewerbungsschluss wird vom Institut aufgrund der Schriften der Bewerber eine Vorauswahl getroffen, die gegenüber der Kommission vom Geschäftsführenden Direktor des Instituts begründet wird. In dieser Vorauswahl fallen etwa solche Bewerbungen raus, deren Profile und Forschungsschwerpunkte nicht mit dem im Ausschreibungstext genannten Profil übereinstimmen.

Hat sich die Kommission unter Leitung des Dekans auf eine nicht vorgeschriebene Anzahl von Kandidaten geeinigt, werden diese in einem zweiten Schritt vom Dekan zum Probevortrag („Vorsingen“) eingeladen. Nach dem Probevortrag können von den Kommissionsmitgliedern sowohl inhaltliche als auch weitere, insbesondere für Studenten relevante Fragen (etwa zur Betreuung) an die Kandidaten gerichtet werden. Schließlich will jede Gruppe wissen, mit wem man es in Zukunft eventuell zu tun haben wird. Nach den Probevorträgen scheiden erneut Kandidaten aus dem weiteren Verfahren aus. Für die restlichen Bewerber werden vom Dekan nun Gutachten von auswärtigen Gutachtern in Auftrag gegeben.

Nach den Probevorträgen und dem Vorliegen der Gutachten ist die Kommission gefordert, eine Berufungsliste zu erstellen. Diese Liste nimmt eine Reihung von drei Kandidaten vor und muss von der Kommission mehrheitlich beschlossen werden. Wenn eine mit Mehrheit beschlossene Liste in diesem dritten Schritt des Verfahrens vorliegt, wird diese an den Fakultätsrat weitergeleitet und dort in der von der Berufungskommission vorgenommenen Reihung ebenfalls zur Abstimmung gestellt.

Problematisch wird es immer dann, wenn in der Kommission und im Fakultätsrat keine klaren Mehrheiten vorliegen. Schließlich muss der Dekan die vom Fakultätsrat beschlossene Liste im vierten Schritt dem Senat ebenfalls zur Abstimmung vorlegen. Erst wenn der Senat zugestimmt hat, erhält der Bewerber durch den Rektor einen Ruf an die Universität.

Doch auch ein Ruf kann vom dem den Ruf erhaltenen Kandidaten abgelehnt werden, wenn dieser etwa zeitgleich einen weiteren Ruf erhalten hat (und annimmt) oder mit der zum Lehrstuhl gehörenden Ausstattung (Büro, Mitarbeiter etc.) nicht zufrieden ist und in den nun anstehenden Verhandlungen zwischen dem Kandidaten und der Universität keine Einigung
erzielt werden kann.

Alles in allem zieht sich ein Berufungsverfahren also über einen langen Zeitraum hin. Doch am Ende haben sich hoffentlich für alle Beteiligten die Mühen gelohnt.

von Christoph von Hehl

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. Januar 2008 um 13:27 Uhr
 

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