| Gremienwahlen 2010 |
| Geschrieben von: Simon Gabriel |
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Die Hochglanzplakate und Flyer vor der Mensa sind ein deutliches Zeichen, es finden wieder die Wahlen der Studierendenschaft und die Gremienwahlen der Universität statt. In diesem Artikel wollen wir euch die Bedeutung und die Funktion der einzelnen Gremien erläutern.
 InhaltAchtung! Verschiedene Wahlurnen!Seit dem letzten Jahr werden die Wahl zum Studierendenparlament und die Wahlen zu den Gremien der Universität an verschiedenen Urnen durchgeführt. Wir fordern euch auf, vollständig von eurem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Besetzung der Gremien der Universität ist sehr wichtig für den Ablauf eures Studiums, die Verteilung der Studiengebühren und die Fachschaftsarbeit. Das Studierendenparlament und der AStA verwalten euer Geld und haben einen sehr großen Einfluss auf die Außenwirkung aller bonner Studenten. WahlkampfDa ihr im Wahlkampf mit vielen, erst einmal schwer nachvollziehbaren, Argumenten konfrontiert werdet, werden wir hier kurz auf einige Fakten eingehen. Die KandidatenEine Übersicht über die Kandidaten zum Studierendenparlament erhaltet ihr in der nahezu überall ausliegenden Wahlzeitung. Die Listen der Kandidaten für den Fakultätsrat der PhilFak, den Senat und weitere Gremien findet ihr momentan nur im Intranet der Uni-Bonn auf der Seite zur Gremienwahl 2010. Um die Intranetseiten zu betrachten benötigt ihr eine VPN-Verbindung, eine WLAN-Verbindung der Uni oder einen fest an das Universitätsnetz angeschlossenen Rechner, z.B. in der Bibliothek oder im CIP-Pool. Die Links zu den kandidierenden Listen sind noch nicht überprüft, es können also einige ins Leere führen.
Neben der Liste der Fachschaften kandidieren noch die Jusos, der RCDS und eine die LUST für den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät. StudiengebührenDie Entscheidung, ob die Studiengebühren an dieser Universität beibehalten werden oder nicht, kann nur vom Senat getroffen werden. Dort sind die Professoren in der Mehrheit. Trotzdem hatte der Antrag von Bryan Verheyden und Janique M. Bikomo (beide ULF), die Betreuungsgebühren für nicht-EU Ausländer abzuschaffen, falls diese ihre Zwischenprüfung absolviert haben, Erfolg. Das SP, die Fakultätsräte und der AStA können hier nichts entscheiden. Allerdings haben die Fakultätsräte und die Fachschaften die Aufgabe Kommissionen einzurichten, welche bei der Vergabe von Studiengebühren in ihrem Verantwortungsbereich mitwirken und eine Transparenz und Kontrolle sicherstellen. In der Philosophischen Fakultät wird die Transparenz erst jetzt kommen, nachdem Simon Gabriel, und Anne Velder sich erfolgreich wegen der Probleme an den hochschulrat gewandt hatten. Die Gremien der UniversitätAn der Universität gibt es auf Fakultätsebene und Universitätsebene noch weitere Gremien, in welchen auch die Studenten vertreten sind. In diesen Gremien haben, mit Ausnahme der Studiengebührenkommissionen, die Professoren immer die Mehrheit. Eine Besondere Ausnahme ist der Hochschulrat, welcher die Funktion eines Aufsichtsrats wahrnimmt. Der SenatDer Senat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Universität. Seine Aufgaben werden in §22 HG geregelt:
Der FakultätsratDem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, dazu gehören vor allem die Verteilung der Stellen und Mitteln innerhalb der Fakultät und die Verabschiedung der Studien- und Prüfungsordnungen. Damit trifft vor allem der Fakultätsrat viele Entscheidungen, welche das Studium unmittelbar betrefen. Der Fakultätsrat hat einen sehr starken Einfluss auf euer Studium, daher ist hier eine starke und vernetzte Vertretung studentischer Interessen besonders wichtig! Die Gremien Der StudierendenschaftDas StudierendenparlamentDas Studierendenparlament, im folgenden SP genannt, ist das höchste beschlussfassende Gremium der verfassten Studierendenschaft. Es wählt den AStA und bestimmt den Haushalt und die Organisation der Studierendenschaft. Der AStADer AStA ist das vollziehende Organ der studentischen Selbstverwaltung. Seine Aufgaben sind die Geschäftsführung, die Vertretung der Studenten nach außen und die Beratung von Studenten in rechtlichen und sozialen Angelegenheiten. Um diese Aufgaben wahrzunehmen besteht der ASta aus dem Vorstand und Referenten für die Einzelnen Aufgabengebiete, sowie mehreren Mitarbeitern in den Referaten und der Verwaltung des AStAs. Quellen:Hochschulgesetz NRW Inhalt     |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 14. Januar 2010 um 19:04 Uhr |
